Der Gemeinderat ist das allgemeine Vertretungsorgan einer Gemeinde, dessen Mandatare die Pflicht haben, in unparteiischer und vor allem uneigennütziger Form ihre Geschäfte wahrzunehmen.
Leider hat sich ein bereits länger bestehender Verdacht einer verbotenen Doppelvertretung des Mandatars Stenitzer im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Großgemeinde Laa im heurigen Herbst nun soweit erhärtet, dass er dem Gemeinderat in der Sitzung vom 4. Dezember zur Information gebracht wurde:
Mandatar Stenitzer hat nachweislich (wie von ihm selbst in der Sitzung vor der NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Auftragsvergaben angegeben) Informationen, die er ausschließlich aus seiner Tätigkeit als Gemeinderatsmandatar im Zuge der Sitzungsvorbereitung (nicht öffentlich einsehbar) erhalten hat, zu seinem Vorteil für seine Tätigkeit als Anwalt genutzt.
Konkret hat Mandatar Stenitzer in der Gemeinderatssitzung am 30. August dieses Jahres zur Beschlussfassung der Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung - nachweislich protokolliert – offensiv zum Gesetzesbruch aufgerufen.
Er hat eine Vergabe an den Zweitgereihten (die Bietergemeinschaft Mörth/3H) entgegen dem Bundesvergabegesetz beantragt. Gleichzeitig hat er öffentlich bekannt gegeben, keinerlei anwaltliche Vertretungsbevollmächtigung des Zweitgereihten zu besitzen.
Lediglich 11 Tage später bringt Mandatar Stenitzer plötzlich als Anwalt das Zweitgereihten einen Einspruch bei der NÖ Schlichtungsstelle ein, unter Ausnutzung all jener Informationen aus dem Prüfbericht des Vergabeprozesses, die ihm als Gemeinderat ausschließlich im Rahmen der Sitzungsvorbereitung zur Verfügung gestellt wurden.
Diese offenkundige Doppelvertretung, bei der sich Stadtrat Stenitzer einerseits als Mandatar Informationen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung für den Gemeinderat holt, die er dann als Anwalt zu seinem Vorteil verwendet, ist demokratiepolitisch untragbar!
Da Mandatar Stenitzer trotz Aufforderung keine persönlichen Konsequenzen daraus zieht, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4.12. beschlossen, dass eine Überprüfung dieser Situation bei den geeigneten bzw. zuständigen Stellen erfolgt.