Mit seinem neuen Vorhaben „E-Bike-Förderung“ vereint Roman Frühberger die Schwerpunkte
- sportlich-aktiver Lebensstil
- Wirtschaftsförderung und
- Umwelt
zu einem tollen und nachhaltigen Projekt für unsere Gemeinde.
Um was geht’s:
Der Ankauf von Elektrofahrrädern wird künftig von der Stadtgemeinde Laa mit EUR 100,- pro E-Bike gefördert.
Die Förderung kommt für GemeindebürgerInnen zur Auszahlung, wenn das E-Bike in der Gemeinde bei einem lokalen Anbieter erworben wird.
Lediglich eine Antragstellung ist dafür notwendig. Das Antragsformular finden Sie auf der Gemeindehomepage www.laa.at oder Sie können es natürlich auch im Bürgerservice abholen.
„In unserer Großgemeinde sieht man in den letzten Jahren vermehrt Bürgerinnen u. Bürger mit E-Bikes herumradeln. So dachte ich mir, man könnte doch zusätzlich zu den bestehenden E-Bike-Förderungen von Bund und Land auch noch gemeindeseitig Anreize für E-Mobilität schaffen. Folglich wurden von mir die Förderrichtlinien ausgearbeitet und dem Gemeinderat präsentiert“, führt GR Roman Frühberger aus.
Miteinander. Mehr erreichen. Für Laa und die KG’s.
RICHTLINIEN – Förderung von Elektrofahrrädern (E-Bikes)
Die Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya startet eine 3-jährige Initiative, den Ankauf von Elektrofahrrädern (E-Bikes) pro FörderwerberIn zu fördern. Es handelt sich um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung gemäß folgenden Förderrichtlinien:
(1) Die Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya nachweisen (gemäß ZMR).
(2) Ab 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2019 werden pro Haushaltsjahr 20 Elektrofahrräder gefördert.
(3) Die Förderung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Einlaufdatum der vollständigen Förderantragsunterlagen am Gemeindeamt vergeben.
(4) Das Förderungsausmaß beträgt EUR 100,00 pro E-Bike.
(5) Pro Förderungswerber wird der Ankauf von nur einem Elektrofahrrad gefördert.
(6) Der Antrag auf Förderung des Ankaufes eines Elektrofahrrades ist schriftlich mittels Antragsformular einzubringen.
(7) Zur Förderung werden nur Elektrofahrräder berücksichtigt, die bei einem lokalen Anbieter (Großgemeinde Laa a.d. Thaya) angekauft wurden.
(8) Dem Antragsformular ist beizulegen:
- die ausgestellte Originalrechnung (mit Zahlungsbeleg)
- Meldezettel des Elektrofahrradbesitzers
(9) Der/Die FörderungswerberIn stimmt der elektronischen Sammlung und Datenverarbeitung seiner/ihrer Daten zu.
(10) Der/Die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Gewährung eines finanziellen Zuschusses zum Erwerb eines Elektrofahrrades um eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung ohne Rechtsanspruch handelt. Die Gewährung der Förderung ist an einen aufrechten Kaufvertrag über ein förderwürdiges Elektrofahrzeug gebunden.
(11) Der/Die FörderungswerberIn nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Auflösung des Kaufvertrages (z.B. Umtausch/Rückgabe) eine sofortige schriftliche Meldepflicht an die Stadtgemeinde Laa a.d. Thaya und für den Fall, dass die Förderung bereits ausbezahlt/überwiesen wurde, eine sofortige Rückzahlungspflicht der Förderung auslöst.