Was schon lange augenscheinlich ist, ist nun im Zuge der Vergabe der Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Laa sehr klar zu Tage getreten: Bei Stadtrat Stenitzer ist seine gleichzeitige Tätigkeit als Gemeindemandatar und Anwalt total unvereinbar, da er durch seine Doppelfunktionweder unparteiisch noch uneigennützig agieren kann.
Im konkreten Fall der öffentlichen Straßenbeleuchtung hat er die involvierte Firma Mörth anwaltlich vertreten und für diese Tätigkeit vertrauliche Informationen zu seinem Vorteil verwendet, die er nur als Mandatar im Rahmen der Beschlussfassung im Gemeinderat erhalten hat können.
Die Schlichtungsstelle hat die Entscheidung der Stadtgemeinde Laa in allen Punkten als gesetzlich korrekt bewertet. Anwalt Stenitzer ist in all seinen Angriffspunkten unterlegen. Es bleibt aber die Befangenheit über. Im konkreten Fall hat Anwalt Stenitzer schon vorher seinen finanziellen Vorteil gesichert, da er unabhängig von der Entscheidung der Schlichtungsstelle als Mandatar und als Anwalt entlohnt wurde.
Es ist auch zu sagen, dass es hier rein um die Unvereinbarkeit des Mandatars Stenitzer geht. Weder das ergriffene Rechtsmittel, das jedem Bieter zusteht, noch die Firma Mörth an sich, die sich als qualitativer Mitbieter bis zum Schluss bestätigt hat, stehen hier zur Diskussion.