Rechtsanwalt Stenitzer stellt gesetzeswidrigen Antrag!

Turbulente Gemeinderatssitzung am Freitag, den 30. August.

Die Vergabe der Umrüstung von 1.500 Lichtpunkten von insgesamt 2.200 im ganzen Gemeindegebiet auf eine energiesparende LED-Straßenbeleuchtung sorgte bei der letzten Gemeinderatssitzung am Freitag, den 30. August für hitzige Debatten.

Einstimmig wurde im heurigen Frühjahr der Beschluss gefasst, dieses große Projekt von unabhängigen Experten österreichweit ausschreiben zu lassen und einen rechtsgültigen Vergabevorschlag dem Gemeinderat vorzulegen.

Dies ist geschehen und als Bestbieter sind die Welser Stadtwerke ganz knapp vor der regionalen Bietergemeinschaft Mörth (Laa – Kammersdorf) und 3H (Ernstbrunn) hervorgegangen.

Die VP/SP-Stadtregierung hätte lieber den regionalen Bietern den Zuschlag erteilt, doch nach dem Bundesvergabegesetz ist dies – trotz geringem Abstand des Zweitplatzierten – nicht erlaubt.

Wir haben uns zusätzlich bei der NÖ Landesregierung, die unsere Entscheidungen im Anschluss prüfen muss, informiert und wurden darauf hingewiesen, dass alles andere als die getroffene Entscheidung rechtswidrig wäre und vom Land im Nachhinein aufgehoben würde.

Trotzdem stellte Rechtsanwalt Stenitzer seitens der Fraktion proLaa den ungesetzlichen Antrag, das Bundesvergabegesetz nicht zu beachten und trotz aller anderslautender rechtlichen Vorgaben, nicht dem Bestbieter den Zuschlag zu geben.

 

FP-Gemeinderat Steiner erkannte die rechtliche Situation und stimmte dem rechtlich korrekten VP/SP- Antrag auch zu.