Schlichtungsstelle des Landes NÖ bestätigt Vergabe an Welser Stadtwerke

ÖVP, SPÖ & FPÖ haben korrekten Beschluss für Bestbieter Welser Stadtwerke gefasst! ProLaa-Stadtrat beschert Laaer Bürgern immense Nachteile und wendet sich gegen die Stadt. Grenze des guten Geschmacks eindeutig überschritten.

Die Vorgeschichte:

Die Vergabe der Umrüstung von 1.500 Lichtpunkten im ganzen Gemeindegebiet auf eine energiesparende LED-Straßenbeleuchtung wurde durch ein unabhängiges Experten-Team österreichweit ausgeschrieben.

Als Bestbieter gingen die Welser Stadtwerke ganz knapp vor der regionalen Bietergemeinschaft Mörth/3H hervor. Laut Bundesvergabegesetz MUSS eine Vergabe an den Bestbieter erfolgen, auch wenn der Abstand zum Zweitplatzierten noch so gering ist. Jede anderslautende Entscheidung wäre ungesetzlich und STRAFBAR! Trotz aller gesetzlichen Vorgaben, stellte Rechtsanwalt und ProLaa-Stadtrat Mag. Stenitzer in der Gemeinderatssitzung am 30. August den UNGESETZLICHEN Antrag, das Bundesvergabegesetz NICHT ZU BEACHTEN und nicht dem Bestbieter sondern dem Zweitplatzierten den Zuschlag zu geben.

ÖVP und SPÖ handelten gesetzeskonform und gaben dem Bestbieter den Zuschlag. Auch die FPÖ erkannte die rechtliche Situation und stimmte ebenfalls für die Vergabe an die Welser Stadtwerke.

Im Anschluss an die Sitzung erhob die Bietergemeinschaft Mörth/3H Einspruch gegen diese Entscheidung – rechtlich vertreten durch ProLaa-Stadtrat Stenitzer (!!!). Die Vergabe-Entscheidung ging somit an die unabhängige Schlichtungsstelle des Landes NÖ. Dort wurde in einer mehrstündigen Verhandlung am 2. Oktober nun die korrekte Vorgehensweise der VP-SP-Stadtregierung bestätigt: die Vergabe an die Welser Stadtwerke ist in jeder Hinsicht korrekt und war die einzige gesetzeskonforme Lösung!

Die Fakten:

ProLaa schadet – wieder einmal durch persönliche Naheverhältnisse und das Ausnutzen persönlicher Vorteile – ein weiteres Mal der Stadt Laa und ihren Bürgern durch ihre unverantwortliche Vorgangsweise und beschert allen Bürgern zusätzliche Kosten und unverhältnismässige Nachteile: - Rechtsvertretungs- und Sachverständigenkosten: ca. 25.000 €!!! - Verzögerung des Baubeginnes - Verzögerung von Stromersparnissen - Gefährdung der Förderungsmöglichkeit durch das Land NÖ für 2013 und 2014 - Verspätete Verbesserung der Beleuchtung in allen Stadt- und Ortsteilen - Erhöhung der Gefahr durch schlechte Beleuchtungspunkte

- und vieles mehr.

Einige besonders pikante Details am Rande:

  • ProLaa-Stadtrat Stenitzer, der eigentlich die Interessen der Stadt zu vertreten hätte und dafür auch vom Steuerzahler entlohnt wird, wendet sich vermutlich aus persönlicher Raffgier gegen die Bürger, übernimmt die Rechtsvertretung GEGEN die Stadt Laa und beschert den Laaer Bürgern dadurch immense Nachteile (Mehrkosten, Bauverzögerungen, u.v.m.)!

  • Stadtrat Stenitzer (Rechtsanwalt) fordert den Gemeinderat auf, ungesetzlich zu handeln und dem Zweitplatzierten den Zuschlag zu erteilen. Bei einer Ablehnung durch das Land NÖ wäre dann vermutlich wieder der Stadtregierung die Schuld zugewiesen worden. Rechtsanwalt Stenitzer ruft zu illegalem Handeln auf ...

  • ProLaa informiert die Bürger in der letzten Aussendung bewusst falsch mit einem Auszug aus der NÖ-Gemeindeordnung (§ 35). Das Bundesvergabegesetz steht allerdings über der Gemeindeordnung. Nein, auch das kann ein Rechtsanwalt nicht wissen.

  • STR Stenitzer stellt mehrmals die falsche Behauptung auf, die Firma Mörth wäre um rund 60.000 € günstiger als die Welser Stadtwerke gewesen. In der Schlichtungsverhandlung über die Zahlen befragt, hatte er diese vergessen. Reiner Populismus den vermeintlich unwissenden Bürgern gegenüber?

  • Mag. Stenitzer – Stadtrat und Rechtsanwalt – kassiert doppelt: auf der einen Seite als Mandatar des Stadtrates, der die Interessen der Stadt zu vertreten hat und dafür vom Laaer Bürger bezahlt wird, und auf der anderen Seite als Anwalt der Firma Mörth im Schlichtungsverfahren gegen die Stadt Laa und ihre BürgerInnen.

Womit einmal mehr bewiesen ist: ProLaa ist kontra Laa!

Für den Steuerzahler bleibt die Frage, wie sich dies mit dem Gewissen vereinbaren lässt. Und es bleibt ein schaler Nachgeschmack ...