Zum Inhalt springen

Klimamanifest

Ganzheitlicher Ansatz zur Erhaltung der Biodiversitiät und Förderung der Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya – Das Grüne Gewissen für die Zukunft von Laa an der Thaya

Das Klimamanifest der Stadtgemeinde Laa/Thaya ist unterteilt in Präambel, Artikel 1-13 sowie Schlussbestimmungen. In der PRÄAMBEL ist u.a. festgeschrieben, dass die Einbindung und die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung ausdrücklich ERWÜNSCHT ist

Präambel

In Anlehnung an den Aktionsplan 2020+ für Biodiversität und Gesundheit des Umweltdachverbandes hat die Stadtgemeinde Laa an der Thaya ein Manifest zur ganzheitlichen Erhaltung der Biodiversität und Förderung der Gesundheit erarbeitet. Die beiden Themenkomplexe Biodiversität und Gesundheit sind sehr eng miteinander verwoben. Eine biologische Artenvielfalt ist eine zentrale Basis für die menschliche Gesundheit. Im Umkehrschluss kann aber eine Einschränkung der Biodiversität sehr negative Folgen für den Menschen haben. Das Bewahren einer intakten Umwelt in unterschiedlichen Dimensionen ist somit ein wesentliches Oberziel. Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya möchte daher auf sehr breiter Basis unterschiedliche Themenbereiche in einem ganzheitlichen Ansatz zur Erhaltung der Biodiversität und Förderung der Nachhaltigkeit zusammen führen. Auch bei der konkreten Umsetzung soll auf breiter Basis die Einbindung und Mitarbeit von unterschiedlichsten Bevölkerungs- und Interessensgruppen erfolgen. Da die Erde nur von den künftigen Generationen geliehen ist, soll dieses breit aufgestellte Regelwerk eine Art „Grünes Gewissen“ für die Zukunft von Laa an der Thaya darstellen.

Artikel 1

Biodiversität zur Erhaltung der Artenvielfalt – Grünes Band

Die Vernetzung der Lebensräume soll die Erhaltung der Artenvielfalt unterstützen. Naturschutz darf sich jedoch nicht ausschließlich auf die Schutzgebiete (wie Blühwiesen, Hecken, etc.) beschränken. Durch die globalen Klimaänderungen ist vor allem die Vernetzung der Lebensräume von größter Bedeutung, die es den Arten ermöglicht, durch Wanderungen auf die Änderungen ihrer Umgebung zu reagieren. Daher verfolgt die Stadtgemeinde Laa an der Thaya die – beispielsweise im März 2017 im Gemeinderat vorgestellte – Strategie der Schaffung von „Korridoren des Lebens“ durch ein Netzwerk von Biotopen. Es gibt bereits einige vorhandene geschützte Flächen, insbesondere das seit 2007 geschützte Biotop Thayapark (2,5 ha Größe) oder die Projekte Hagendorfer und Egelseer Graben (Laa, Ungerndorf) und Entersgraben (Kottingneusiedl) mit rund 4 km Länge und rund 1 Mio. Gesamtinvestitionsvolumen im Rahmen des gemeindeübergreifenden Biotopverbundsystems Land um Laa, jedoch kann die Artenvielfalt  nicht durch einzelne isolierte Biotope erhalten werden. Daher der vorgestellte integrierte Vernetzungsansatz, zu dem beispielsweise das Grüne Band in der Stadt Laa an der Thaya beitragen soll.

Artikel 2

Verminderung des ökologischen Fußabdrucks

Insgesamt soll in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya der ökologische Fußabdruck vermindert werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist ein Bündel an verschiedensteten Maßnahmen nötig, wie die Forcierung einer nachhaltigen Produktion und Beschaffung, Förderung der Bewegung, wie Alltagsradeln, Optimierung des öffentlichen Verkehrs, Energieoptimierung und Forcierung alternativer Energieformen (z.B.: PV-Anlagen) die insgesamt der Region und vor allem den Menschen keinen Schaden zufügen, Erhaltung des Trinkwassers und der Gewässerschutz, Ablehnung von Atomkraft und ihrer notwendigen Infrastruktur, Optimierung des Bodenverbrauchs im Rahmen der örtlichen Raumplanung, Reduktion des (Einweg-)Plastikverbrauches, Reduktion des Verbrauches an Unkrautvernichtungsmittel uä.

Artikel 3

Entwicklung des ländlichen Raumes

Der ländliche Raum in seiner Vielfalt muss erhalten bleiben. Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya bietet die Vorteile einer Kleinstadt verbunden mit einer ländlichen Struktur. Zur Aufrechterhaltung des bisherigen Entwicklungstrends ist es wichtig, sich in vielen Sparten (Raumplanung, Stadtentwicklung, soziales Leben, Verkehrsanbindungen, Arbeitsplätze, Wohnungsangebot, Bildung und Kinderbetreuung, uvm.) weiter zu entwickeln. Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya setzt es sich zum Ziel, die unterschiedlichen Gegebenheiten in der Stadt Laa an der Thaya weiterhin flexibel zu entwickeln, das heißt beispielsweise das Stadtzentrum mit seinen Anforderungen genauso weiter zu entwickeln, aber inhaltlich anders als beispielsweise den Bereich der Neustadt/Kellerhügel/Schnellbahn. Auch die Katastralgemeinden sollen in ihrer Vielfalt weiter wachsen können.

Artikel 4

Nachhaltige Beschaffung

Die Nachhaltige Beschaffung soll bei Verfolgung der Prämissen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sowie unbeschadet der vergaberechtlichen Vorschriften folgende Zielsetzungen bei gleicher Qualität und gleichem Preis (Gleichwertigkeit der Angebote) erfüllen: Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen Förderung von Innovationen Förderung der regionalen Wertschöpfung Berücksichtigung des Produkt-Lebenszyklus Förderung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen Minimierung von Transport- und Servicewegen. Die Hauptvoraussetzung jeder Beschaffung ist somit ein sorgfältig abgeklärter Bedarf. Damit sollen innerhalb von engen Voranschlagsgrenzen ökologisch und sozial verantwortliche Lösungen ermöglicht werden. Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf alle Dienststellen der Stadtgemeinde Laa an der Thaya und konkret für die Beschaffungsbereiche IT-Geräte, Reinigung, Lebensmittel, Straßenbeleuchtung, Wasserleitungsbau, Fahrzeuge und Energiedienstleistungen (vgl. Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2018).

Artikel 5

Optimierung des Konsums von Ressourcen und Energie

Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya ist als erste Stadt im Weinviertel e5-Gemeinde seit 2013. Das e5-Programm für energieeffiziente Gemeinden unterstützt Kommunen bei einer nachhaltigen Klimaschutzarbeit. Das Ziel ist es, langfristige Maßnahmen zu setzen und deren Wirksamkeit zu evaluieren. Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya hat sich bei diesem nachhaltigen Programm in den sechs Handlungsfeldern „Entwicklungsplanung, Raumordnung“, „Kommunale Gebäude und Anlagen“, „Versorgung und Entsorgung“, „Mobilität“, „Interne Organisation“ sowie „Kommunikation und Kooperation“ stetig weiter entwickelt bzw. wird dies auch künftig tun. Ein Hauptziel dieses Programmes ist in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya den Konsum von Ressourcen und Energie zu optimieren.

Artikel 6

FairTrade Gemeinde und Region

Als ein Teilbereich der Förderung der Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya strebt diese das Gütesiegel „FairTrade Gemeinde“ und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Landes um Laa das Gütesiegel „FairTrade Region“ an. Konkret sollen nachfolgende Kriterien erfüllt und erhalten bleiben:

Kriterium 1: Die Gemeinde bekennt sich zu FAIRTRADE

Kriterium 2: Engagement in der FAIRTRADE-Gruppe

Kriterium 3: FAIRTRADE-Produkte verfügbar machen

Kriterium 4: Einsatz in der Gemeinde für FAIRTRADE-Produkte

Kriterium 5: Bewusstseinsbildung und Information

Kriterium 6 (FairTrade Laa): heimische Produkte bei Zweckmäßigkeit bevorzugt werden (zur Unterstützung und Förderung der heimischer Landwirtschaft, den Direktvermarktern, Gärtnern, Lebensmittelproduzenten, uvm.)

 

Artikel 7

Stärkung lokaler und regionaler Wirtschaft und Warenflüsse

Unter Einhaltung der Prämissen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sowie unbeschadet der vergaberechtlichen Vorschriften sollen lokale und regionale Wirtschaft und Warenflüsse unterstützt werden. Das Gutschein-Programm des Tourismus Innovationsvereins Land um Laa (kurz TILL Gutscheine) stellt ein derartiges lokales Wirtschafts- und Wertschöpfungsstärkungsprogramm dar, da die Gutscheine ausschließlich in Betrieben und Einrichtungen der Großgemeinde Laa an der Thaya eingelöst werden können und somit finanzielle Mittel lokal binden. Dazu zählt beispielsweise auch das „total lokal“ – Sammelpasssystem mit Gewinnspielteilnahme als Bonus in ausgewählten Laaer Geschäften. Die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung der Stadtgemeinde Laa an der Thaya tragen ebenso dazu bei. Überdies gehört zu diesem Aufgabenkreis die Förderung von regionalen Einkaufsmöglichkeiten/Nahversorgern/Infrastruktureinrichtungen, insbesondere in den Katastralgemeinden.

Artikel 8

Stärkung lokaler und regionaler landwirtschaftlicher Produzenten und Händler

Die heimische Landwirtschaft ist ein wichtiger Faktor im Rahmen der Erhaltung der Biodiversität. Gemeinsam mit der heimischen Landwirtschaft als Produzent und/oder Händler von Nahrungsmitteln und ähnlichen Produkten kann die Nachhaltigkeit insgesamt gesteigert werden. Die direkte Unterstützung der Landwirte und die Unterstützung von Direktvermarktern wie der Bauernladen oder der Hanfland Shop in Laa an der Thaya helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Artikel 9

Plastikfasten

Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya setzt sich zum Ziel, die Verwendung von (Einweg-)Plastik schrittweise in ihrem Wirkungsbereich zu reduzieren. Es soll auch darauf geachtet werden, dass der Ersatz von Plastik auch keinen negativen ökologischen Fußabdruck hinterlässt. Auch wenn die „großen“ Verschmutzer woanders als im kommunalen Bereich zu suchen sind, ist es wichtig ein starkes Signal in dieser Thematik zu setzen. Daher ist neben dem Plastikfasten vor allem die laufende Sensibilisierung der Bevölkerung zu diesem Thema eine wichtige Aufgabe.

Artikel 10

Optimierung des Bodenverbrauches im Rahmen der Raumplanung

Die örtliche Raumplanung hat sich zum Ziel gesetzt, eine durch verschiedenste Maßnahmen eine Optimierung des Bodenverbrauches durchzuführen. Dazu zählen unter anderem geeignete Maßnahmen, um im Stadtzentrum leere Häuser oder Grundstücksflächen wieder zu beleben, insbesondere durch verdichteten Wohnbau. Diese Zielsetzung gilt aber auch für Flächen außerhalb des Zentrums. Es soll auch in diesem Themenbereich ein breiter Mix an Nutzungsarten erhalten bleiben. Das heißt konkret, dass auch die Einfamilienhaussiedlung weiterhin ihre Berechtigung hat und im Gesamtentwicklungskonzept der Stadtgemeinde Laa an der Thaya ihren Platz finden wird, jedoch auch alternative Wohnformen, auch im kombinierten und verdichteten Wohnbau, eingeplant werden.

Artikel 11

Erhaltung des Trinkwassers und Gewässerschutz

Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya hat in der Vergangenheit sehr umfangreiche Investitionen getätigt, um die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger in qualitativ hochstehender Weise sicher zu stellen. Die laufende Sanierung des Trinkwassernetzes ist dabei an erster Stelle zu nennen. Sogar eine eigene Quelle wird betrieben, um einen Teil der Trinkwasserversorgung der Stadt Laa an der Thaya sicher zu stellen. Die Trinkwasserversorgung ist eine Kernkompetenz der Stadtgemeinde Laa an der Thaya und wird auch nicht verkauft. Gleichzeitig ist der Gewässerschutz bis hin zum Hochwasserschutz im Maßnahmenplan der Stadtgemeinde Laa an der Thaya fixer Bestandteil. Wasser muss in ausreichender Menge in unserer Stadt und Region gehalten werden (entsprechende Verhandlungen mit Nachbarländern, Wassernutzern, uä.). Die Vergeudung von Trinkwasser soll hintan gehalten werden (Beispiel Öklo).

Artikel 12

Mobilität und Bewegung

Ein wesentlicher Baustein zur Gesunderhaltung und zur Optimierung des ökologischen Fußabdrucks sind der Erhalt und der Ausbau von: Alltagsradeln, e-Tankstellen, E-Bike-Verleih, Radverleih, Radförderung, Motorikpark im Schubertpark, ausgedehnte Walking-, Wander-, Reit- und Spazierwege, ausreichende Radinfrastruktur, wie Radabstellplätze sowie Plätze zum Verweilen, uvm.

Artikel 13

Atomkraft und Atommüllendlager

Wie in der Vergangenheit durch konkrete Beschlüsse im Gemeinderat dokumentiert, stellt sich die Stadtgemeinde Laa an der Thaya gegen Atomkraft in Österreich und den benachbarten Ländern, ebenso wie gegen Atommüllendlager (insbesondere in der Nähe zu Laa an der Thaya). Die Stadtgemeinde Laa an der Thaya wird im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten diese Haltung auch weiterhin aktiv vertreten. „Atomkraft Nein Danke“.

Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Handlungsleitlinien sind in dieser Form am 17. Juni 2019 vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Laa an der Thaya einstimmig beschlossen worden und treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft. Sie stellen somit die strategischen Richtlinien für das Handeln der Stadtgemeinde Laa an der Thaya dar. Eine Ergänzung von einzelnen Themen, die unter bereits bestehende Artikel fallen, können ohne Beschluss erfolgen. Neue Themenbereiche, die einen eigenen Artikel erfordern, sind im Gemeinderat der Stadtgemeinde Laa an der Thaya zu beschließen.

Sicher. Weiter. Richtig.

Mit Brigitte Ribisch und dem Team der Volkspartei

Zurück